Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmeantrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

3. An- und Abreisezeiten:
Die Appartements können am Anreisetag ab 15:00 bezogen werden, am Abreisetag wäre bis um 10:00 das Appartement wieder zu übergeben.

4. Sollten vereinbarte Wohnungen nicht verfügbar sein, so sind wir verpflichtet, ein gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Gästehaus das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

6. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes geht unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

1. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen,
abzüglich der vom Gästehaus ersparten Aufwendungen.

2. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises.

7. Das Gästehaus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

8. Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich nach deutschem Recht.

9. Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten sowie ausschließlich Gerichtsstand ist Überlingen.

10. Mit Rücksicht auf unser übrigen Gäste können wir das Mitbringen von Haustieren leider nicht erlauben.

Stornoregelung bei Rücktritt oder Nichtanreise

Die An- und Abreisetage sind für den Gast verpflichtend. Somit werden auch bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise 100% des bestätigten Zimmerpreises berechnet.

Wir werden selbstverständlich versuchen die Wohnung weiterzuvermieten.
Sollte uns dies nicht gelingen, stellen wir Ihnen anteilig den bestätigten Mietpreis in Rechnung.

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tut er dies ohne Nennung eines Nachmieters, ist als Entschädigung,
unter der Anrechnung der ersparten Aufwendungen der ausgefallene Aufenthaltspreis zu entrichten.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen beträgt
die Stornogebühr 90 % des Aufenthaltspreises.

Wir erheben bei einer Stornierung pauschal eine Aufwandsgebühr in Höhe von 50,- EUR

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.